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APA PRESSEMELDUNG APA0062 2007-07-09/08:37
Inneres/Ausländer/Menschenrechte
Fremdenrecht laut Menschenrechtsbeirat 'menschen- rechtswidrig'
Utl.: Für Änderung der Gesetze
Wien (APA) - Das Fremdenrecht entspricht nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention, ist damit verfassungswidrig und soll geändert werden. Zu diesem Schluss kommt der unabhängige Menschenrechtsbeirat im Innenministerium in einem Bericht, der heute, Montag, veröffentlicht wurde, berichtete das Ö1-'Morgenjournal'.
Eine eigene Arbeitsgruppe des Menschenrechtsbeirates prüfte die Vollziehung des Fremdenrechtes. Dabei haben sich schwere Mängel gezeigt. 'Der Gesetzgeber lässt den Aufenthaltsbehörden im Inland keinen Spielraum, den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention angemessen zu berücksichtigen', heißt es in dem Bericht.
Der Artikel 8 der Menschenrechtskonvention schützt das Privat- und Familienleben. Und dieses habe einen höheren Wert als eine Abschiebung aus öffentlichem Interesse - es sei denn, die Abschiebung sei nötig, um Verbrechen, die Störung von Gesundheit, Moral oder der öffentlichen Ordnung zu verhindern. Genau das müsse die Behörde nachweisen, erst dann sei eine Abschiebung möglich. Faktisch würden die Behörden es aber genau andersherum sehen: Die abzuschiebende Person müsse beweisen, wieso sie hier bleiben darf.
Kritik kommt auch daran, dass Asylwerber quasi sicherheitshalber in Schubhaft genommen werden - eine Praxis, von der jedes Jahr mehrere hundert Menschen betroffen sind. 'Eine Anhaltung zur Sicherung von fremdenpolizeilichen Maßnahmen auf Verdacht ist nach Auffassung des Beirates vom Bundesverfassungsgesetz nicht gedeckt', so der Bericht.
Der Menschenrechtsbeirat hat sich auch angeschaut, wie die ersten Instanzen die Fremdengesetze umsetzen. Auch hier kommt heftige Kritik. Es sei festzustellen, 'dass die Erstbehörden tendenziell überlastet und mit der Komplexität grundrechtlicher Fragestellungen vielfach überfordert sind. Daraus resultieren Grundrechtsverletzungen und lange Verfahrensdauern.'
Menschenrechtsexperte Manfred Novak, selbst Mitglied des Menschenrechtsbeirats und UNO-Sonderberichterstatter über die Folter, sieht Änderungsbedarf im Fremdenrecht. Sowohl der Vollzug als auch das Gesetz seien reformbedürftig, so Novak im Ö1-'Morgenjournal'. Er sprach sich auch gegen die Absicht von Innenminister Günther Platter (V) aus, bis 2009 mit der Evaluierung zu warten. 'Die Evaluation ist schon lange geschehen. Es ist jetzt an ihm (Platter, Anm.), den Ball des Handelns aufzugreifen.' Die Umsetzung müsse sofort 'humanisiert' werden, so Novak.
Der Menschenrechtsbeirat ist eine unabhängige und weisungsfreie Einrichtung im Innenministerium. Er besteht aus Verfassungsjuristen, Rechtsanwälten, Vertretern von NGOs und Beamten des Innenministeriums. Der aktuelle Bericht ist im Internet veröffentlicht: http://www.menschenrechtsbeirat.at.
(Schluss) im

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