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PRESSEAUSSENDUNG (02.11.07)
amnesty international - Schubhaft: Wieder Familie auseinandergerissen

Wien, 2. November 2007 - Die mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen des Fremdenpolizeigesetzes, welche die Festnahme und Inhaftierung von AsylwerberInnen bereits in einem sehr frühen Stadium des Verfahrens ohne entsprechende Rücksichtnahme auf besonders schutzbedürftige Personen und Situationen erlauben, verletzten systematisch die Menschenrechte. So werden in Österreich Schutz suchende Menschen unabhängig ihres Alters, ihrer psychischen Verfassung und ihrer Familienbindungen unmittelbar nach Stellung eines Asylantrags in Schubhaft genommen und oft monatelang festgehalten.

So auch im Fall von Roman M. (25), der verheiratet ist, 2 kleine Kinder (2 und 3 Jahre alt) hat und 2006 mit seiner Familie vor dem Krieg in Tschetschenien floh. Seine Eltern, sein Bruder und seine Schwester leben als anerkannte Flüchtlinge in Österreich und garantieren ihm und seiner kleinen Familie jederzeit Unterkunft. Kaum über der Grenze, wurde er in Schubhaft genommen. Roman M. ist schwer traumatisiert, leidet unter Herzbeschwerden und Ohnmachtsanfällen und hat Verbrennungen am Kopf. 'All das sollte doch für die Fremdenpolizei Grund genug sein, Roman M. nicht in Schubhaft zu nehmen', so Heinz Patzelt, Generalsekretär von ai-Österreich. 'Und das ist kein Einzelfall'.

Die massive Schubhaftpraxis sowie die schlechten Bedingungen in der Schubhaft wurden in der Vergangenheit bereits vielfach kritisiert, sowohl von nationaler als auch internationaler Seite. Ganz aktuell im November 2007 vom UNO Menschenrechts- ausschuss, der sich besonders besorgt darüber zeigt, wie hoch in Österreich die Anzahl von Asylwerbern in Schubhaft ist.
Heinz Patzelt ist bestürzt, dass sich Österreich auf die blacklist der Staaten eingetragen hat, die einen Asylantrag mit Haft bestrafen. ' Österreichs Umgang mit dem Recht auf Freiheit ist skandalös. Menschenrechtswidrige Haft wird als Abschreckungsmittel eingesetzt', so Patzelt. Denn Schubhaft wird in Österreich auf den bloßen Generalverdacht hin verhängt, dass ein anderer EU-Staat für das Asylverfahren zuständig sein könnte. So auch geschehen im Fall Roman M., der nach Polen abgeschoben werden soll, obwohl seine Familie hier lebt und nicht feststeht, dass er bei seiner Flucht nach Österreich über Polen gekommen ist. 'Das ist ganz offensichtlich menschenrechtswidrig', so Patzelt, 'denn die Abschiebung verletzt hier nicht nur das Recht auf Freiheit, sondern auch das Recht auf Familienleben. Es wird kalt lächelnd in Kauf genommen, dass eine Familie einfach auseinandergerissen wird'.

Was ist das Forum Asyl? Amnesty international, asylkoordination, Caritas, Diakonie, Verein Integrationshaus, Österreichisches Rotes Kreuz und Volkshilfe haben unter dem Motto 'Flucht ist kein Verbrechen' eine Initiative gestartet, deren Ziel es ist, die Öffentlichkeit auf die verheerenden Auswirkungen der Schubhaft auf AsylwerberInnen aufmerksam zu machen und von politischen Entscheidungsträgern eine Änderung der derzeitigen Schubhaftpraxis zu fordern.

Mehr unter www.fluchtistkeinverbrechen.at

Für alle weiteren Fragen oder Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an:
Michaela Klement, ai-Pressesprecherin
Tel.: 01-78008-24, mobil: 0664-400 10 56








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