Der aus Moldawien stammende Schubhäftling Herr S. verlor in seiner Jugend ein Bein und hat seither eine Prothese.
Er musste seine Heimat verlassen, weil er organisiertes Verbrechen aufgedeckt und den Behörden gemeldet hatte. Die moldawischen Behörden ließen ihn später im Stich, und er war folglich den Gefährdungen durch die organisierte Kriminalität schutzlos ausgeliefert.
Seine Flucht führte ihn über Ungarn (Durchfahrt) nach Österreich, wo er einen Asylantrag stellte. Obwohl kein Eurodac-Treffer erzielt wurde und Ungarn offenbar auch nicht bereit war, Herrn S. zurückzunehmen, wurde über ihn die Schubhaft für fast 3 Monate verhängt.
Letztendlich bekam Herr S. in erster Instanz Asyl zugesprochen und hat nunmehr den Status eines anerkannten Flüchtlings in Österreich.
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