Herr O. aus Nigeria wurde nach der Einvernahme am BAA (Bundesasylamt) sofort in Schubhaft genommen. Da er suizidgefährdet war, wurde der Mann aus der Schubhaft entlassen und für zwei Tage nach Gugging (psychiatrische Abteilung) gebracht.
Nach Entlassung suchte Herr O. Hilfe bei einer NGO - Beratungsstelle, da er sich erkundigen wollte, wo er seine 'AB Karte' (Aufenthaltsberechtigungskarte) wiederhaben könne. Die Polizei verhaftete den Mann gleich im Büro der NGO und brachte ihn abermals in Schubhaft.
Erst nach einem Selbstmordversuch wurde der Mann schließlich für haftunfähig erklärt.
Der zweite Fall handelt von einem psychisch Kranken, für dessen Verfahren die Slowakei zuständig ist. Trotz zweier Gutachten von slowakischen Ärzten, die eine schizophrene Erkrankung attestierten, wurde der Mann für haftfähig befunden und musste 75 Tage in Schubhaft bleiben, ehe er in die Slowakei zurückgeschoben wurde.
Der aus Moldawien stammende Schubhäftling Herr S. verlor in seiner Jugend ein Bein... mehr
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