Sofort nach ihrer Einreise in das österreichische Staatsgebiet wurden zwei irakische Brüder in Niederösterreich in Schubhaft genommen. Obwohl es, außer der Aussage eines Schleppers, für die Drittstaatssicherheit keine Anhaltspunkte gab, wurde ein Informationsersuchen an Tschechien gerichtet und dies als Grund für die Schubhaft angeführt. Das Asylverfahren wurde dann jedoch in Österreich zugelassen. Trotz Zulassung des Verfahrens bestand die zuständige Behörde auf der Aufrechterhaltung der Schubhaft, obwohl sowohl das BAA (Asylamt), die betreuende NGO und UNHCR die BH ausdrücklich auf die bereits erfolgte Zulassung des Asylverfahrens hinwiesen.
Der aus Moldawien stammende Schubhäftling Herr S. verlor in seiner Jugend ein Bein... mehr
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