Direkt von der Grenze ins Spital und in die Schubhaft
Das Ehepaar A überquerte Anfang Juli die österreichische Grenze. Von dort wurde Frau A direkt ins Spital gebracht, wo sie noch am selben Tag ein Kind gebar. Ihr Mann hingegen wurde direkt von der Grenze in Schubhaft gebracht, wo er nach wie vor festgehalten wird. Und seither von seiner Familie getrennt ist. Die Ehefrau und der Säugling wurden im sog. Gelinderen Mittel untergebracht.
Der Asylantrag der Familie wurde in Österreich zurückgewiesen, mit der Begründung, dass Polen für das Asylverfahren zuständig ist (sog. Dublinverfahren). Obwohl das Rechtsmittel noch anhängig ist und trotz der erst kürzlich erfolgten Geburt und der gesundheitlichen Probleme der Mutter, ist die Familie akut mit der Abschiebung bedroht.
Der aus Moldawien stammende Schubhäftling Herr S. verlor in seiner Jugend ein Bein... mehr
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