Fall der Woche

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Fall der Woche
Dramatische Auswirkungen der Schubhaft auf Familien
Eine tschetschenische Familie stellte in Österreich einen Asylantrag. Der Mann wurde sofort in Schubhaft genommen. Die im sechsten Monat schwangere Frau wurde mit ihrem 15 Monate alten Kind im Gelinderen Mittel untergebracht. Die Frau leidet aufgrund der Schwangerschaft unter schweren gesundheitlichen Problemen, weshalb sie bereits Anfang Jänner im Krankenhaus stationär aufgenommen werden sollte. Die Aufnahme wurde allerdings wegen des in diesem Fall unversorgten Kleinkindes abgelehnt.
Vor kurzem kollabierte die tschetschenische Frau in einer Beratungsstelle, die Rettung musste sie ins Krankenhaus einliefern. Das Kleinkind blieb unbetreut und ohne jegliche Bezugsperson in der Beratungsstelle zurück. Als der Vater in der Schubhaft von dem Vorfall verständigt wurde, war er kaum zu beruhigen, da er sich neben der Gesundheit seiner Frau große Sorgen um sein unbetreutes Kind machte. Er wollte unbedingt zu seinem (alleingelassenen) Kind. Seitens der Schubhaftbetreuung wurde der zuständige Fremdenpolizist über die dramatische Situation der Familie informiert. Obwohl eine Entlassung des Mannes die Situation hätte entschärfen können, wurde diese ohne nachvollziehbare Gründe verweigert. Später wurde eingeräumt, dass ein Anruf des zuständigen Jugendamtes, der die Notwendigkeit der Obsorge des Kindes seitens des Vaters bestätigen würde, eine Entlassung ermöglichen würde. Das Jugendamt wurde informiert, fühlte sich allerdings erst nach Intervention seitens der Beratungsstelle für den Fall zuständig. Ein Sozialarbeiter des Jugendamtes erschien zwar, der zuständige Jugendamtmitarbeiter verweigerte aber einen zur Entlassung des Kindesvaters führenden Anruf bei der Fremdenpolizei.
Er fuhr indes gemeinsam mit zwei Tschetschenen, der Quartiersgeberin und dem Kind zur Frau ins Krankenhaus. Ziel war ein Einverständnis der Mutter, das Kind während ihres Krankenhausaufenthalts einem der beiden männlichen (!) Tschetschenen, die die Frau erst am Morgen in der Beratungsstelle kennen gelernt hatte, in Obsorge zu geben. Die andere Alternative wäre ein Kinderheim. Da die Frau ihr Kind verständlicher Weise nicht in völlig fremde Obsorge geben wollte, verließ sie entgegen dem Rat der Ärzte das Krankenhaus. Laut Auskunft der Ärzte besteht sowohl für die Frau als auch für ihr ungeborenes Kind akute Gefahr. Trotz mehrerer Interventionen konnten weder die Fremdenpolizei noch das Jugendamt zu hilfreichen Lösungsansätzen veranlasst werden. Der Ehemann und Vater sitzt indes in ständiger Sorge um seine Familie ohnmächtig in Schubhaft, ohne etwas verbrochen zu haben. Wäre der Mann nicht in Schubhaft, könnte er sich als Vater um sein 15 Monate altes Kind kümmern, während seiner Frau die Möglichkeit gegeben wäre die akute Lebensgefahr des ungeborenen Kindes zu bannen und sich im Krankenhaus adäquat medizinisch betreuen zu lassen.
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