Im Mai 2007 wurde Frau B, eine Angehörige der Roma aus Serbien, gemeinsam mit ihrem Ehemann in Salzburg in Schubhaft genommen. Sie waren aus Deutschland zurückgeschoben worden und sollten ins Heimatland abgeschoben werden. Obwohl der Amtsarzt eine Schwangerschaft feststellte, erklärte sie derselbe Arzt anschließend für haftfähig und die Schwangere musste über eine Woche in Schubhaft bleiben. In der Schubhaft ging man nicht im Geringsten auf die Bedürfnisse einer Schwangeren ein und gab der Frau zu kleine, nicht nährstoffreiche Mahlzeiten.
Der aus Moldawien stammende Schubhäftling Herr S. verlor in seiner Jugend ein Bein... mehr
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