Frau K. aus Tschetschenien war bereits im fünften Monat schwanger, als sie gemeinsam mit ihrem Mann im Mai 2007 in Salzburg in Schubhaft genommen wurde.
Man habe ihr überhaupt nichts zu ihren Haftgründen erklärt. Lediglich ihr Mann habe gehört, dass es sich um einen sog. 'Dublin II Fall' handle und Polen für sie bzw. ihr Asylverfahren zuständig sei. Frau K. wurde dann nach einer ärztlichen Untersuchung in der Schubhaft für haftunfähig erklärt und entlassen. Bei ihrer Entlassung wollte sie aus Angst noch einmal ihren Mann sehen, was ihr ohne Grund verwehrt wurde.
Der aus Moldawien stammende Schubhäftling Herr S. verlor in seiner Jugend ein Bein... mehr
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