Auf Grund der Zuständigkeit Polens wurde im Burgenland ein Familienvater in Schubhaft genommen. Die Frau, die unter massiven psychischen Problemen litt, und die drei Kinder blieben in Traiskirchen. Erschwerend kam für die Familie noch hinzu, dass eines der Kinder schwer krank war und dringend eine Operation brauchte. Die Mutter konnte das Kind nicht ins Krankenhaus begleiten, da sie ja die zwei anderen Kinder zu versorgen hatte. Für die Fremdenpolizei war die Krankheit des Kindes jedoch kein Grund, den Vater, wenn auch nur vorübergehend, freizulassen, um dem kranken Kind und der Familie beizustehen.
Weil sich der Gesundheitszustand des Kindes verschlechterte, gewährte man, trotz negativem UBAS Bescheid, einen Abschiebeaufschub, der Vater wurde jedoch erst eine Woche nach bekannt werden des Aufschubes entlassen.
Der aus Moldawien stammende Schubhäftling Herr S. verlor in seiner Jugend ein Bein... mehr
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