Ein mongolischer Junge wurde knapp nach Vollendung seines 16. Lebensjahres in Schubhaft genommen, weil er in der Nähe der tschechischen Grenze mit seiner Tante und deren Kleinkind von der Exekutive aufgegriffen wurde. Für den Jungen wurde das Konsulationsverfahren mit Tschechien eingeleitet, die Tante wurde mit dem Kleinkind nach Traiskirchen gebracht.
Da der 16-Jährige von seiner Tante, von der er seit dem 3. Lebensjahr betreut wurde, getrennt wurde und nur ein paar Mal durch Vermittlung einer NGO mit ihr telefonieren konnte, wurde sein psychischer Zustand immer schlechter. Insgesamt befand sich der junge Mongole fast 1,5 Monate in Schubhaft, bis sein Verfahren, nach langen Interventionen, endlich zugelassen wurde. Eine Schubhaftbeschwerde ging allerdings negativ aus und wurde abgewiesen.
Der aus Moldawien stammende Schubhäftling Herr S. verlor in seiner Jugend ein Bein... mehr
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