Im Sommer 2006 stellten ein georgisches Ehepaar mit dem zehnjährigen Sohn Asylanträge in Thalheim. Nach etwa zehn Tagen wurde der Mann in Schubhaft genommen und begann daraufhin einen Hungerstreik, die Frau bezog mit dem Sohn ein Grundversorgungsquartier. Der zuständige Referent für die Schubhaft nahm mit der Frau telefonisch Kontakt auf und teilte ihr mit, dass sie in Schubhaft müsse, falls ihr Mann für haftunfähig erklärt werden würde, was auch kurz daraufhin eintrat. An Stelle ihres Mannes wurde die Frau in Schubhaft genommen, wo sie eine Kreislaufschwäche erlitt und der psychische Zustand sich massiv verschlechterte. Nach ihrem Zusammenbruch in der Schubhaft wurde die Frau ins Krankenhaus eingeliefert und daraufhin entlassen, aber ihr Mann dafür wieder in Schubhaft genommen.
Erst durch Intervention der Schubhaftbetreuung beim BMI wurde der Mann etwa elf Tage später wieder entlassen, nachdem er abermals einen Hungerstreik begonnen hatte. Seit diesem Zeitpunkt war die Familie getrennt: die Frau wartet im Grundversorgungsquartier mit dem Sohn auf Zulassung ihres Verfahrens, der Mann in Thalham auf die UBAS Entscheidung.
Der aus Moldawien stammende Schubhäftling Herr S. verlor in seiner Jugend ein Bein... mehr
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