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Forderungen
Forderungen zu Dokumentation und Evaluierung
Derzeitige Situation
Es ist für im Asylbereich tätige BeraterIn derzeit äußerst schwer festzustellen, in welches Polizeianhaltezentrum ein/e KlientIn eingeliefert bzw. überstellt wurde.
Die Weitergabe der relevanten Informationen an Schubhaftbetreuungsorganisationen ist nach wie vor nicht sichergestellt. Im Zuge des Fremdenrechtspaktes 2005 wurden die erforderlichen rechtlichen Anpassungen für die Datenweitergabe an Schubhaftbetreuungsorganisationen nicht vorgenommen.
Die vom BMI monatlich veröffentlichten Statistiken sind zu allgemein gehalten, relevante Daten wie Haftdauer, Aufschlüsselung der Schubhäftlinge nach Herkunftsland, Geschlecht und Alter, etc. sind diesen nicht zu entnehmen.
Forderungen
10. Zentrale Erfassung der Schubhäftlinge in einer Datenbank
Es soll eine zentrale Datenbank geschaffen werden, aus der alle im Bundesgebiet erfolgten Inschubhaftnahmen ersichtlich sind.
11. Datenweitergabe an Schubhaftbetreuungsorganisationen
In § 57 (1) Asylgesetz 2005 wurde festgelegt, dass die RechtsberaterInnen in der Erstaufnahmestelle zum Kreis jener EmpfängerInnen gehören, denen Daten übermittelt werden dürfen, soweit diese sie zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben benötigen. Eine analoge Regelung für Schubhaftbetreuungsorganisationen sollte gesetzlich verankert werden.
12. Transparente Statistiken
Notwendig sind detaillierte monatliche Statistiken, die Angaben über die Haftdauer, Aufschlüsselung der Schubhäftlinge nach Herkunftsland, Geschlecht und Alter, Gründe für die Haftverlängerung nach Überschreiten der 6-Wochen-Frist sowie die Bestätigung der Haft durch die UVS enthalten. Diese Statistiken müssen regelmäßig durch unabhängige ExpertInnen evaluiert werden.
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